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Unsere Pension hat eine Kapazität von 20 Betten. Einzelzimmer und Doppelzimmer (Aufbettung ist möglich). Alle Übernachtungspreise mit Frühstück: Einzelzimmer ab 24,00 EUR mit Etagendusche Einzelzimmer ab 28,00 EUR mit Dusche / WC Doppelzimmer ab 43,00 EUR mit Etagendusche (für 2 Personen) Doppelzimmer ab 49,50 EUR mit Dusche / WC (für 2 Personen)
Aufbettung ab 14,50 EUR Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Einkehr § 1 Geltungsbereich: Die Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag über die Mietweise Überlassung von Mietzimmern zur Beherbergung. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, zur Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung wenn dies vorher vereinbart wurde. § 2 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung Die Pension ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden, bzw. die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Der Mietpreis ist bei Anreise in voller Höhe zu entrichten. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachfragliche Änderungen der Zahlung der Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage fällig. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Bei Verträgen zwischen Vollkaufleuten werden 8% über dem Basiszinssatz der EZB fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der Nachweis eines höheren Schadens, vorbehalten. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Vorauszahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber seiner Forderung der Pension aufrechnen oder mindern. Vom Kunden verursachte Schäden am Objekt sind in vollem Maße zu regulieren. § 3 Rücktritt des Kunden Ein Rücktritt des Kunden von einem mit der Pension abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt dies nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag zu zahlen, auch wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension Einnahmen aus niedrigerer Vermietung der Zimmer sowie die entsprechenden Aufwendungen anzurechnen. Der Pension steht es frei, den ihr entstandenen Schaden und den vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises der Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. § 4 Rücktritt der Pension Die Pension ist berechtigt bei unvorhergesehenen Ereignissen vom Vertrag zurückzutreten. Die Pension hat den Kunden vor der Ausübung des Rücktrittes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. § 5 Zimmerbereitstellung, -Übergabe und – Rückgabe Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr darüber hinaus entstandenen Schaden für eine zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei der Pension nachzuweisen dass dieser kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Anreise ist immer von 15°°Uhr – 20°°Uhr möglich. Sollten Kunden nach 20Uhr anreisen, ist eine vorherige Abstimmung erforderlich. Die Stornierungsfristen betragen: - bis 7 Tage vor Anreise kostenlos - bis 5 Tage vor Anreise 20% des Zimmerpreises - bis 3 Tage vor Anreise 50% des Zimmerpreises §6 Haftung der Pension 1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Mängel oder Störungen aus Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis, nach unverzüglicher Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichten durch sein Zutun, den Schaden so gering als möglich zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht. (§ 703 BGB) Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Das Eeinbringen von Wertgegenständen muss vorher angezeigt werden. 4. Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Pensionseigenen Stellflächen erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes. Eine Haftung durch die Pension wird ausdrücklich ausgeschlossen. § 7 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Einkehrl. Außergerichtlicher Gerichtsstand / auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension Einkehr. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein, oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Pension Einkehr Kaitzer Str. 25 in 01069 Dresden
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